Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Fehmarnbelttunnel

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Was das Urteil über die Fehmarnbeltquerung mit der S4 und dem Tunneltal zu tun hat

Es ist eines der größten Infrastrukturprojekte Europas – und zugleich eines der umstrittendsten: die feste Fehmarnbeltquerung.

Sie soll Fehmarn mit Dänemark über einen Senktunnel miteinander verbinden.

Für die einen ein Meilenstein, um die Wirtschaft besser zu vernetzen und für die anderen eine der größten Umweltsünden im Ostseeraum. Der jahrzehntelange Streit landete vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, welches heute schließlich grünes Licht für das Bauprojekt gab.

Mit der umstrittenen Beltquerung wird aber nicht nur der Lebensraum Ostsee gefährdet. Auch der Aus- und Neubau der sogenannten Hinterlandanbindung bringt viele Probleme mit sich, für die Naturschutzgebiete zerschnitten und Anwohner enteignet werden müssen.

Transeuropäische Schienengüterverkehrstrasse verläuft mitten durchs Tunneltal und Ahrensburg und wird mit dem Ausbau der S4 beworben!

Die Beltquerung ist Bestandteil der transeuropäischen Schienengüterverkehrstrasse „TEN-V“ (Scandinavian-mediterranean Corridor) und macht nur Sinn, wenn auch der Ausbau einer leistungsstarken Güterverkehrstrasse sichergestellt wird.

Diese Trasse verläuft von Hamburg über Lübeck zum Fehmarnbelt – und eben auch durch das Tunneltal und Ahrensburg.

Beworben wird das Bauvohaben mit dem Ausbau der S4.

Was bedeutet das für das Tunneltal und Ahrensburg?

Zwei neue Gleise und ein großes Brückenbauwerk am Bahnübergang „Brauner Hirsch“ werden zukünftig das Tunneltal zerschneiden. Hinzu kommen 3-6 Meter hohe Lärmschutzwände, die Anwohner vor dem Lärm der bis zu 120 Güterzüge täglich schützen sollen, zugleich aber Stadt und Naturschutzgebiet in zwei Hälften teilen wird.

Wir holen uns quasi die innerdeutsche Grenze zurück nach Ahrensburg – und ins Tunneltal.

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