Jetzt Einwendungen gegen S4 / Gütertrasse im PFA 2 schreiben!

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner!

Bis einschließlich 12. Juni 2023 haben Sie noch die Gelegenheit, Einwendungen gegen den PFA 2 (Planfeststellungsabschnitt 2) zu schreiben. Der PFA 2 behandelt den Trassenausbau im Abschnitt HH-Luetkensalle bis zur Landesgrenze im Tunneltal.

Da der PFA 2 an der Landesgrenze endet, hat die Planung unmittelbar Einfluss auf das Ahrensburger Tunneltal. Insofern sind alle Ahrensburger von der Planung betroffen und haben die Möglichkeit, mit einer Einwendung Ihre Betroffenheit auszudrücken!

Nachfolgend eine sehr gute Zusammenfassung zum Ablauf von Einwendungen, die ich einer Seites des BUND (https://ebersberg.bund-naturschutz.de/st2080-ortsumgehung-schwaberwegen/einwendungen-schreiben) entnommen habe:

Keine Angst vor dem Schreiben von Einwendungen!

  Es handelt sich hierbei um ein sehr niederschwelliges Verfahren, bei dem – mit Ausnahme von Papier und Briefmarke – keine Kosten anfallen.                                                   

  Wichtig: Jeder, der sich betroffen fühlt, kann einen Einwand schreiben! Man muss kein Grundbesitzer sein und auch nicht in Trassennähe wohnen. Aus einer Familie sollten alle, auch wenn sie noch nicht volljährig sind, Einwendungen schreiben. Jeder einzelne Einwand zählt. Viele Unterschriften unter einer Einwendung zählen hingegen nur als eine Stimme.

  Aus der Abgabe von Einwänden resultiert keine Klagepflicht. Wer einen Einwand schreibt, kann – wenn er möchte – später am behördlichen Erörterungstermin teilnehmen. Wer allerdings keinen Einwand gemacht hat, kann später nicht mehr gerichtlich gegen die Umgehungsstraße vorgehen.

  Der Einwand muss nicht lang sein. Wenige Sätze genügen. Es muss klar herauskommen, dass der Schreiber betroffen ist. Aus diesem Grund kann man den Satz wie folgt beginnen: „Ich bin durch den geplanten Trassenneubau für die S4 betroffen, weil… 

  Die Einwendung muss fristgerecht an folgende Adresse geschickt werden:

Planfeststellungsbehörde
Planfeststellung Verkehrsanlagen – RP28
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

und vorab am besten per Fax: 040 / 4273-13725 Zentrale  und  040 / 4279-41118 eFax Hr. Hartfiel

Bitte nicht per E-Mail (wird nicht bearbeitet!)

 

Betroffen kann man durch sehr viele Punkte sein:

    • Lärmentwicklung (z.B. auch durch den Neubau der Autobrücke im Tunneltal)
    • Mein Naherholungsgebiet wird durch die Baumaßnahme zerstört.
    • In Zeiten des großen Artensterbens (Biodiversitätskrise) dürfen wir keine Biotope (hier FFH Gebiet Tunneltal) und Lebensräume von bedrohten Arten zerstören.
    • In Zeiten der Klimakrise können wir es uns nicht leisten, Bäume entlang der Trasse zu fällen.
    • Die Lärmschutzwende zerstören den unverbauten Charakter im Tunneltal.
    • Die Lärmschutzwände verhindern den Wildwechsel von Tieren.
    • Die Baumaßnahme bedroht die international bedeutenden archäologischen Fundstätten im Tunneltal!
    • Neue Straßen (hier die neue Autobrücke im Tunneltal) bringen mehr Verkehr. Wir wollen aber nicht mehr Verkehr, sondern weniger.
    • Es wurde keine Betroffenheitsanalyse gemacht, d.h. wieviele Menschen wirklich von der neuen S4 profitieren sollen. Immerhin gibt es in Ahrensburg bereits 2 U-Bahnhöfe und 2 Regionalbahnhöfe! Welchen Mehrwert bietet also die neue S4?
    • Die Baumaßnahme verbraucht Ressourcen und CO2. Steht der Nutzen der Maßnahme in einem angmessenen Verhältnis dazu?
    • Verbrauch an landwirtschaftlicher Fläche (im Tunneltal ca. 5 ha!)
    • Der Staat ist verantwortlich für eine sinnvolle Finanzpolitik. Die Haushaltsmittel wären sinnvoller für Schulen etc. zu investieren.
    • u.v.m.

 

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